
Führerschein entzogen wegen Alkohol – Was tun?
Das Wichtigste im Überblick
Sofortiger Handlungsbedarf: Bei einem Führerscheinentzug wegen Alkohol sollten Sie unverzüglich rechtliche Schritte prüfen und einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu maximieren.
Verschiedene Rechtsmittel verfügbar: Gegen den Führerscheinentzug können Sie sowohl im Strafverfahren als auch im Verwaltungsverfahren vorgehen - mit unterschiedlichen Fristen und Erfolgsaussichten, je nach Einzelfall.
Wiedererlangung möglich: Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und andere Maßnahmen Ihren Führerschein zurückerhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn der Führerschein wegen Alkohol entzogen wird
Ein Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol am Steuer stellt für die meisten Betroffenen einen erheblichen Einschnitt in das tägliche Leben dar. Die Mobilität ist stark eingeschränkt, berufliche Konsequenzen drohen und nicht selten entstehen auch familiäre Belastungen. Doch was genau bedeutet eine solche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?
In Deutschland werden jährlich zahlreiche Führerscheine wegen Alkohol am Steuer entzogen. Die rechtlichen Konsequenzen sind dabei oft schwerwiegender, als den Betroffenen zunächst bewusst ist. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis drohen Geldstrafen, in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen, und die Wiedererlangung des Führerscheins ist mit erheblichen Hürden verbunden.
Rechtliche Grundlagen des Führerscheinentzugs wegen Alkohol
Gesetzliche Basis und Grenzwerte
Die rechtlichen Grundlagen für die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Die entscheidenden Promillegrenzen sind dabei klar definiert:
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und mindestens einem Monat Fahrverbot
- Ab 1,1 Promille: Straftat und in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis
Wichtig zu verstehen ist, dass bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit möglich ist, wenn zusätzliche Ausfallerscheinungen vorliegen oder ein Unfall verursacht wird. Diese relative Fahruntüchtigkeit wird in jedem Einzelfall geprüft.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein häufiger Irrtum besteht in der Gleichsetzung von Fahrverbot und Führerscheinentzug. Während ein Fahrverbot zeitlich befristet ist (meist ein bis drei Monate) und die Fahrerlaubnis danach automatisch wiedererlangt wird, bedeutet eine Entziehung der Fahrerlaubnis den vollständigen Verlust. Nach Ablauf der Sperrfrist muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
Verschiedene Szenarien des Führerscheinentzugs
Erstmalige Alkoholfahrt
Bei der ersten Alkoholfahrt hängen die Konsequenzen stark vom gemessenen Promillewert ab. Liegt dieser zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne weitere Auffälligkeiten, droht meist „nur“ ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille wird es deutlich schwerwiegender: Hier drohen eine Geldstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die genaue Höhe der Strafe richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen und kann schnell mehrere tausend Euro betragen.
Wiederholungstäter
Deutlich härter werden Wiederholungstäter bestraft. Bereits bei der zweiten Alkoholfahrt ab 0,5 Promille drohen schärfere Sanktionen. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlängert sich erheblich, oft auf ein Jahr oder mehr.
Bei mehrfachen Alkoholfahrten gehen die Gerichte regelmäßig von einer charakterlichen Ungeeignetheit aus. Dies kann zu einer Sperrfrist von bis zu fünf Jahren führen.
Alkoholfahrt mit Unfall
Besonders schwerwiegend sind die Konsequenzen, wenn bei einer Alkoholfahrt ein Unfall verursacht wird. Hier kommen zu den alkoholbedingten Straftaten weitere Delikte hinzu, etwa fahrlässige Körperverletzung oder bei Todesfolge fahrlässige Tötung.
Die Strafen können dann erheblich höher ausfallen und reichen von hohen Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Auch zivilrechtlich drohen erhebliche Schadensersatzforderungen, da Versicherungen bei vorsätzlichen Verkehrsstraftaten oft in Regress gehen.
Sofortmaßnahmen nach dem Führerscheinentzug
Rechtsmittel gegen den Bescheid
Wenn Sie einen Bescheid über die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis erhalten, sollten Sie umgehend prüfen lassen, ob dieser rechtmäßig ist. Gegen verwaltungsrechtliche Entziehungen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Diese Frist ist absolut und kann nicht verlängert werden.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann dabei prüfen, ob die Entziehung zu Recht erfolgt ist. Häufige Angriffspunkte sind fehlerhafte Promillemessungen, Verfahrensfehler bei der Blutentnahme oder mangelnde Begründung des Bescheids. Auch wenn die Erfolgsaussichten begrenzt erscheinen, kann ein Widerspruch die Vollziehung des Bescheids aufschieben.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, empfehle ich Ihnen, sich schnellstmöglich rechtlichen Beistand zu holen. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihre individuellen Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die bestmögliche Strategie entwickeln.
Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht
Wird der Widerspruch abgelehnt oder nicht innerhalb angemessener Zeit beschieden, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. In dringenden Fällen kann ein Eilverfahren (einstweilige Anordnung) beantragt werden, um die sofortige Vollziehung des Entziehungsbescheids zu stoppen.
Die Erfolgsaussichten solcher Eilverfahren sind allerdings begrenzt und hängen stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Gericht muss eine Interessenabwägung vornehmen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit und den persönlichen Interessen des Betroffenen.
Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Probe
In besonderen Härtefällen kann bereits während der Sperrfrist eine eingeschränkte Fahrerlaubnis beantragt werden. Dies ist jedoch nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich, etwa wenn die berufliche Existenz unmittelbar bedroht ist und keine anderen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Die Hürden für eine solche Ausnahmegenehmigung sind sehr hoch. In der Regel wird sie nur gewährt, wenn bereits eine erfolgreiche MPU absolviert wurde und besondere persönliche oder berufliche Umstände vorliegen.
Strategien zur Verteidigung im Strafverfahren
Angriff auf die Blutentnahme
Ein zentraler Punkt in der Verteidigung gegen Alkoholvorwürfe ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Blutentnahme. Diese darf nur auf richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Fehler in diesem Bereich können zur Unverwertbarkeit der Blutprobe führen.
Häufige Fehlerquellen sind unzureichende Belehrungen, fehlerhafte Anordnungen oder Mängel bei der Durchführung der Blutentnahme selbst. Auch die Aufbewahrung und der Transport der Blutprobe müssen bestimmten Standards entsprechen, um eine ordnungsgemäße Analyse zu gewährleisten.
Verfahrensfehler bei der Messung
Die Messung des Blutalkoholwerts unterliegt strengen wissenschaftlichen und rechtlichen Standards. Fehler können sowohl bei der Entnahme als auch bei der Analyse auftreten. Wichtige Prüfpunkte sind die ordnungsgemäße Desinfektion der Einstichstelle, die Verwendung alkoholfreier Desinfektionsmittel und die Einhaltung der Karenzzeit.
Auch die Laboranalyse selbst kann fehlerhaft sein. Dies kann durch eine Nachanalysis der Blutprobe oder durch die Beauftragung eines Sachverständigen aufgedeckt werden. Bereits geringe Abweichungen können bei grenzwertigen Fällen entscheidend sein.
Rückrechnung des Blutalkoholwerts
In vielen Fällen liegt zwischen dem Fahren und der Blutentnahme eine längere Zeitspanne. Der gemessene Wert muss dann auf den Zeitpunkt der Fahrt zurückgerechnet werden. Diese Rückrechnung ist mit Unsicherheiten behaftet und kann angegriffen werden.
Faktoren wie Körpergewicht, Geschlecht, Trinkgewohnheiten und der Zeitpunkt der letzten Alkoholaufnahme spielen bei der Rückrechnung eine Rolle. Ein Sachverständiger kann prüfen, ob die Rückrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist und welche Ungenauigkeiten bestehen.
Der Weg zurück zum Führerschein
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Nach Ablauf der Sperrfrist ist bei alkoholbedingten Führerscheinentzügen regelmäßig eine MPU erforderlich. Diese wird umgangssprachlich oft als „Idiotentest“ bezeichnet, was der Komplexität dieser Untersuchung jedoch nicht gerecht wird.
Die MPU besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem psychologischen Gespräch und einem Leistungstest. Ziel ist es festzustellen, ob der Betroffene seine Alkoholproblematik erkannt und gelöst hat und zukünftig verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen wird.
Abstinenznachweis und Vorbereitung
Für eine erfolgreiche MPU ist in der Regel ein Abstinenznachweis erforderlich. Je nach Schwere des Alkoholproblems kann dieser zwischen sechs und zwölf Monaten betragen. Der Nachweis erfolgt durch regelmäßige Haar- oder Urinanalysen bei einer anerkannten Stelle.
Die Abstinenz sollte möglichst früh begonnen werden, idealerweise bereits vor Ablauf der Sperrfrist. Neben dem reinen Nachweis der Abstinenz müssen Betroffene auch eine innere Einstellungsänderung nachweisen können. Dies kann durch die Teilnahme an Beratungsgesprächen oder Selbsthilfegruppen unterstützt werden.
Praktische Handlungsempfehlungen – Ihre Checkliste
Sofortmaßnahmen nach der Entziehung
Erste 48 Stunden:
- Bescheid genau prüfen und alle Fristen notieren
- Rechtlichen Beistand kontaktieren
- Alle Unterlagen zum Vorfall sammeln (Polizeiprotokoll, Blutentnahmebericht, etc.)
- Arbeitgeber informieren, falls berufliche Fahrten betroffen sind
Erste Woche:
- Widerspruch gegen verwaltungsrechtliche Entziehung prüfen lassen
- Alternative Transportmöglichkeiten organisieren
- Versicherung über den Vorfall informieren
- Termin für ausführliche Beratung vereinbaren
Vorbereitung auf die Wiedererlangung
6-12 Monate vor Sperrfristende:
- Mit Abstinenznachweis beginnen
- Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe kontaktieren
- Verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen
- Finanzierung der MPU planen
3 Monate vor Sperrfristende:
- MPU-Termin beantragen
- Intensive Vorbereitung auf das psychologische Gespräch
- Alle erforderlichen Unterlagen zusammenenstellen
- Bei Bedarf Nachschulung für theoretische Prüfung absolvieren
Falls Sie Unterstützung bei der optimalen Vorbereitung auf Ihren Fall benötigen, stehe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir die bestmögliche Strategie für Ihre Situation.
Vermeidung zukünftiger Probleme
Nach der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sollten Sie besonders vorsichtig sein. Bereits geringe Alkoholmengen können bei einer erneuten Kontrolle zu drastischen Konsequenzen führen. Entwickeln Sie klare Regeln für sich:
- Absolute Trennung von Alkohol und Fahren
- Immer alternative Heimfahrtmöglichkeiten planen
- Bei Geschäftsessen oder Feiern vorab festlegen, wer fährt
- Regelmäßige Selbstreflexion über das eigene Trinkverhalten
Handlungsempfehlung
Eine alkoholbedingter Führerscheinentzug ist zweifellos ein schwerwiegender Einschnitt, der weitreichende Konsequenzen haben kann. Doch es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht machtlos sind. Mit der richtigen Strategie und kompetenter Unterstützung können Sie Ihre Situation verbessern und den Weg zurück zur Fahrerlaubnis erfolgreich beschreiten.
Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen und umfassenden Auseinandersetzung mit dem Problem. Je schneller Sie handeln und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Verteidigung, sondern auch um die optimale Vorbereitung auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Die Rechtsprechung und die gesetzlichen Regelungen entwickeln sich ständig weiter. Was heute noch als aussichtslos gilt, kann morgen durch neue Urteile oder Gesetzesänderungen neue Möglichkeiten eröffnen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, der die aktuellen Entwicklungen verfolgt und für Ihren Fall die bestmögliche Strategie entwickeln kann.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich sofort nach der Entziehung wieder Auto fahren, wenn ich einen EU-Führerschein mache?
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine deutsche Entziehung gilt EU-weit, und der Versuch, sie durch einen ausländischen Führerschein zu umgehen, ist strafbar. Bei Kontrollen drohen weitere Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein wiederbekommen kann?
Die Mindestdauer beträgt sechs Monate Sperrfrist plus die Zeit für Abstinenznachweis und MPU. Realistisch sollten Sie mit 12 bis 18 Monaten rechnen. Bei Wiederholungstätern kann es deutlich länger dauern.
Muss ich immer eine MPU machen?
Bei alkoholbedingten Entziehungen ab 1,6 Promille ist eine MPU praktisch immer erforderlich. Auch bei niedrigeren Werten wird sie oft angeordnet. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?
Sie können die MPU beliebig oft wiederholen, müssen aber jedes Mal die vollen Kosten tragen. Zwischen den Versuchen sollten Sie die Kritikpunkte aufarbeiten. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich.
Kann ich während der Sperrfrist wenigstens Mofa fahren?
Mofa (25 km/h) können Sie mit einer Prüfbescheinigung fahren, wenn diese nicht mit entzogen wurde. Bei höheren Geschwindigkeiten wird eine Fahrerlaubnis benötigt.
Wirkt sich ein Führerscheinentzug wegen Alkohol auf andere Bereiche aus?
Ja, ein alkoholbedingter Führerscheinentzug kann weitreichende Konsequenzen haben. Bei Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins prüfen die Behörden oft die charakterliche Eignung neu. Auch bei bestimmten Berufen wie Piloten, Lokführern oder Sicherheitspersonal können berufliche Erlaubnisse in Frage gestellt werden. Zudem führt die Eintragung im Bundeszentralregister dazu, dass bei Führungszeugnissen für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Arbeit mit Kindern) die Verurteilung sichtbar wird. Selbst Versicherungen können bei Neuabschlüssen höhere Prämien verlangen oder Verträge ablehnen.
Kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Eine Verkürzung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich und setzt besondere Härte voraus. Die Hürden sind sehr hoch. Meistens ist es realistischer, die Zeit optimal zu nutzen und sich bestmöglich auf die MPU vorzubereiten.
Was ist, wenn ich den Führerschein beruflich brauche?
Berufliche Angewiesenheit ist grundsätzlich kein Grund für eine Verkürzung oder einen Verzicht auf die Entziehung. In extremen Härtefällen kann eventuell eine eingeschränkte Fahrerlaubnis nur für berufliche Fahrten beantragt werden.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Entziehung mitteilen?
Wenn Sie beruflich fahren müssen, sind Sie zur Mitteilung verpflichtet. Ansonsten besteht grundsätzlich keine Mitteilungspflicht, es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag sieht dies vor oder es handelt sich um bestimmte Berufsgruppen.
Wie kann ich mich am besten auf die MPU vorbereiten?
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend. Neben dem erforderlichen Abstinenznachweis sollten Sie verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen, sich intensiv mit Ihrem Trinkverhalten auseinandersetzen und glaubhafte Strategien zur Verhaltensänderung entwickeln.
Weitere Beiträge
- 23. Juni 2025
Führerschein entzogen wegen Alkohol – Was tun?
- 23. Juni 2025
Beihilfe zum Drogenhandel Strafmaß