Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, stehen Ihnen – im Ermittlungsverfahren und vor Gericht – viele Rechte zu. Damit diese Rechte stets geachtet werden und Sie Ihre Würde nicht verlieren, sollten Sie zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bestmöglich anwaltlich beraten und betreut werden.
Sprechen Sie mich einfach an – ich setze mich für Sie ein – von Beginn an.
Alle Maßnahmen von Polizei oder Staatsanwaltschaft im Strafverfahren – z. B. Vernehmung, Durchsuchung, Verhaftung etc. – sind ein massiver Eingriff in den Lebensbereich des Betroffenen und eine große Belastung auch für Angehörige. Denn das Verfahren selbst und drohende Konsequenzen können erhebliche Auswirkungen auf alle Lebensbereiche haben – auf den Job aber auch auf das Privatleben.
Zeitnahe strafrechtliche Beratung und ein zügiges, umfassendes Aktivwerden durch einen qualifizierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger sind deswegen von großer Bedeutung für jeden, dem eine Straftat zur Last gelegt wird – von Beginn an.
Rechtsanwalt Isselhorst berät und vertritt Sie im Strafverfahren von Beginn an!
Wird einer Person eine Straftat zur Last gelegt, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung, bis dem möglichen Täter in einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren eine Straftat nachgewiesen wird. Kann einem Verdächtigen die Straftat nicht nachgewiesen werden, ist er freizusprechen: Es gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“.
Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger hat außerdem dafür zu sorgen, dass im Strafverfahren nicht nur die Unschuldsvermutung gewahrt wird, sondern auch andere Rechte Tatverdächtiger gewahrt werden und bei Rechtsverletzungen rechtliche Konsequenzen folgen.
Rechtsanwalt Isselhorst sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden – bis zum Urteil, Freispruch oder zur Einstellung des Verfahrens!
Das Strafrecht hat viele Facetten: Vom allgemeinen Strafrecht (z. B. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Betrug, (schwere) Körperverletzung, Mord oder Totschlag) über das Verkehrsstrafrecht (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr) bis hin zum Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht (Vergewaltigung, Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften etc.).
Qualifizierte Beratung im Strafrecht ist unerlässlich, um im Zweifel die Folgen einer Straftat für Sie möglichst gering zu halten.
Rechtsanwalt Isselhorst berät Mandanten nur im Strafrecht. Damit er die bestmögliche Beratung gewährleisten kann!
Eine Durchsuchung kann Wohnraum betreffen (Wohnungsdurchsuchung), Personen (Personendurchsuchung) oder Gegenstände wie z. B ein Auto – es können Verdächtige, Täter oder unbeteiligte Personen von einer Durchsuchung betroffen sein.
Je nachdem, was durchsucht wird und warum eine Durchsuchung stattfindet, sind die Anforderungen an eine Durchsuchung recht unterschiedlich. Außerdem ist es rechtlich ein großer Unterschied, ob die Durchsuchung einen Verdächtigen betrifft oder z. B. unbeteiligte Personen (Bekannte, Eltern etc.).
Ein Durchsuchungsbeschluss muss aber in jedem Falle vorliegen, bei einer körperlichen Untersuchung muss im Zweifel ein Arzt anwesend sein. Das ist wichtig zu wissen, denn war eine Durchsuchung unrechtmäßig, hat das im Zweifel erhebliche Auswirkungen auf gefundene Beweise: Diese dürfen im Strafverfahren ggfs. nicht verwendet werden.
Rechtsanwalt Isselhorst klärt Sie auf, wann eine Durchsuchung rechtmäßig war und wann Beweise bei einer unrechtmäßigen Durchsuchung vor Gericht nicht (gegen Sie) verwendet werden dürfen!
Eine Verhaftung ist rein rechtlich der Vollzug eines Haftbefehls – ohne Haftbefehl also keine Verhaftung. Eine Verhaftung ist z. B. möglich, wenn Untersuchungshaft angeordnet wird oder wenn eine Freiheitsstrafe angetreten werden muss. Aber auch wenn es darum geht, z. B. als Zeuge vor Gericht zu erscheinen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen, ist eine Verhaftung und Vorführung denkbar.
Eine Verhaftung kann dabei durch Polizei geschehen, durch Beamte des Justizvollzugs oder durch Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger. Diese Personen dürfen für eine Verhaftung dabei ggfs. Wohnungen betreten und den Betroffenen ggfs. fesseln.
Aber auch bei einer Verhaftung sind natürlich rechtliche Grenzen einzuhalten, z. B. muss dem Betroffenen mitgeteilt werden, dass er verhaftet wird.
Werden Sie per Haftbefehl gesucht oder wurden Sie verhaftet und haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verhaftung, beantwortet Rechtsanwalt Isselhorst Ihre Fragen, welche Schritte nun in die Wege zu leiten sind.
Wird gegenüber einer Person – Zeuge oder Beschuldigter einer Straftat – im Ermittlungsverfahren angeordnet, dass sie bei Gericht oder bei einer Behörde persönlich erscheinen muss, um eine Aussage zu machen, nennt man das Vorladung. Die Vorladung muss grundsätzlich schriftlich sein – nur in Ausnahmefällen darf die Vorladung mündlich erfolgen, z. B. bei einer polizeilichen Vorladung.
Aber nicht jede Vorladung ist verbindlich! Zeugen und auch Beschuldigte müssen z. B. der polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten – nur wenn ein Beschuldigter erkennungsdienstlich erfasst werden soll, gilt eine Ausnahme. Anders ist das aber bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft: Sowohl Zeugen als auch Beschuldigte müssen dann bei der Behörde zur Aussage erscheinen.
Müssen Sie einer Vorladung Folge leisten, sollten Sie Ihre Rechte kennen, z. B. das Aussageverweigerungsrecht oder als Zeuge sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Rechtsanwalt Isselhorst klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben!