Mord oder Totschlag? BGH, Urteil vom 22. März 2023, Az.: 6 StR 324/22
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Einziehungsanordnung getroffen. Dagegen wenden sich die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin mit ihren jeweils auf die Sachbeschwerde gestützten Revisionen. Sie beanstanden die unterbliebene Verurteilung wegen Mordes. Beide...