Strafverteidiger Isselhorst

Verteidigung

Für Beschuldigte und Angeklagte im Strafverfahren ist eine gute Verteidigung oder Strafverteidigung immens wichtig. Denn wem eine Straftat vorgeworfen wird und gegen wen ein Strafverfahren eingeleitet wurde – für den steht nicht selten eine empfindliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe im Raum.

Deutschland gewährt jedem Beschuldigten das Recht auf ein faires Strafverfahren. Wesentlicher Teil davon ist das Recht auf einen Strafverteidiger.

Wahlverteidiger

Im Falle einer Wahlverteidigung sucht sich ein Beschuldigter bzw. Angeklagter seinen Strafverteidiger selbst aus. Das kann er auch tun, wenn grundsätzlich keine Verteidigung durch einen Strafverteidiger notwendig ist.

Für die Frage, wer die Kosten der Verteidigung übernimmt, spielt es keine Rolle, ob die Verteidigung ein Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger übernommen hat. Die Regelung hinsichtlich der Kostentragung ist in beiden Fällen gleich: Bei einem Freispruch zahlt der Staat die Kosten der Strafverteidigung, bei der Verurteilung der Angeklagte selbst.

Pflichtverteidiger

Hat ein Beschuldigter bzw. Angeklagter keinen Strafverteidiger gewählt, wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zugeteilt, der die Pflichtverteidigung übernimmt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es Verfahrenslagen gibt, in denen die Rechte des Angeschuldigten / Beschuldigten / Angeklagten ohne Rechtsanwalt kaum gewahrt werden können bzw. sich der Betroffene nicht selbst ausreichend verteidigen kann. Eine notwendige Verteidigung ist laut Gesetz immer dann anzunehmen, wenn die Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet. Außerdem wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn z. B. der Verdacht besteht, dass ein Verbrechen begangen wurde oder wenn ein Berufsverbot droht.

Für den Anspruch auf einen Pflichtverteidiger spielt die finanzielle Situation des Beschuldigten oder Angeklagten dabei keine Rolle. Allein entscheidend ist, ob es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt.

Das Strafrecht

Strafrecht ist einer der drei großen Bereiche im deutschen Rechtssystem neben dem Zivilrecht (z. B. Mietrecht, Familienrecht etc.) und dem öffentlichen Recht (z. B. Baurecht). Das Strafrecht in Deutschland ist vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, das Strafprozessrecht für das Strafverfahren in der Strafprozessordnung (StPO).

Das wichtigste Gesetz für das deutsche Strafrecht ist das StGB. Hier werden alle allgemeinen Regeln für das gesamte Strafrecht festgelegt, z. B. wer Täter ist, wer Mittäter oder wer Anstifter zu einer Straftat und was das jeweils für strafrechtliche Folgen hat. Im StGB werden aber auch die wichtigsten allgemeinen Straftatbestände definiert und diese Straftaten unter Strafe gestellt, z. B. Körperverletzung, Mord, Totschlag oder Raub, Diebstahl und Betrug.

Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die im Verkehr oder im Zusammenhang mit dem Verkehr begangen werden. Verkehrsstraftaten finden sich dabei im allgemeinen StGB, wie z. B. die Trunkenheit im Verkehr, die Fahrerflucht („unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“) oder auch die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Betäubungsmittel sind Drogen, aber auch bestimmte Medikamente. Der Besitz von bestimmten Drogen und Arzneimitteln ist in Deutschland nicht erlaubt, genauso der Handel mit bestimmten Substanzen. Das Gesetz, das den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland regelt und damit wichtigste Grundlage für das Betäubungsmittelstrafrecht ist, ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen des BtMG entnehmen.

Auch im wirtschaftlichen Bereich ist es natürlich möglich, sich strafbar zu machen. Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug werden unter dem Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ zusammengefasst. Das Wirtschaftsstrafrecht verfolgt vor allem den Zweck, Wirtschaftskriminalität einzudämmen. Zu den wichtigsten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht zählt die Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit), die Untreue, aber natürlich auch Insolvenzdelikte (z. B. Insolvenzverschleppung) oder Steuerstraftaten wie z. B. die Steuerhinterziehung.

Das Sexualstrafrecht ist ebenfalls ein Gebiet des Strafrechts und bezieht sich auf strafbare Handlungen, die sexuell motiviert sind. Die Beratung in diesem Bereich des Strafrechts, das z. B. Vergewaltigung oder auch sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe stellt, erfordert vom Strafverteidiger besonderes Fingerspitzengefühl.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Christian Isselhorst

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