Strafbarkeit exhibitionistischer Handlungen

Durch den Straftatbestand wird das Verhalten eines Mannes, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlungen belästigt, unter Strafe gestellt. Davon umfasst sind Entblößungshandlungen mit sexueller Motivation. Belästigung meint dabei aber nicht jede unerhebliche Beeinträchtigung. Es ist eine Erheblichkeitsschwelle zu überschreiten.

Strafen und Strafmaß

Das Gesetz sieht bei Exhibitionismus eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Es schreibt jedoch auch vor, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Nicht selten fehlt es bereits am Strafantrag oder das Vorliegen des öffentlichen Interesses kann mit einer guten Begründung abgelehnt werden. Dies gilt umso mehr, als die Legitimität der Bedrohung exhibitionistischer Handlungen mit Kriminalstrafe ohnehin in höchstem Maße in der Literatur umstritten ist.

Einschaltung eines Strafverteidigers

Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, kann der Verteidiger die Tragweite des Vorwurfs abschätzen. Mit Hilfe einer Verteidigungsschrift, die auf den Angaben des Mandanten beruht, kann das Verfahren in die richtige Richtung gesteuert werden. Erneut wird darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Verfahrens oder eine Beendigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung wegen Exhibitionismus oft im Bereich des Möglichen liegt.

Sollten Sie eine Vorladung zur Vernehmung wegen Exhibitionismus als Beschuldigter erhalten, so ist Ihnen zu raten, einen Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, den Kontakt zur Polizei zu blockieren. Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Isselhorst stets zur Verfügung!

Einschaltung eines Strafverteidigers

Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, kann der Verteidiger die Tragweite des Vorwurfs abschätzen. Mit Hilfe einer Verteidigungsschrift, die auf den Angaben des Mandanten beruht, kann das Verfahren in die richtige Richtung gesteuert werden. Erneut wird darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Verfahrens oder eine Beendigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung wegen Exhibitionismus oft im Bereich des Möglichen liegt.

Sollten Sie eine Vorladung zur Vernehmung wegen Exhibitionismus als Beschuldigter erhalten, so ist Ihnen zu raten, einen Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, den Kontakt zur Polizei zu blockieren. Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Isselhorst stets zur Verfügung!

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